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CAB informiert:
Neue Gebührenverordnung ab 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) vom 8. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 321).
Sie ersetzt das bisherige Gebührenverzeichnis und erhöht die Preise für Eichungen und Befundprüfungen.
Die aktuelle Gebührenordnung finden Sie im Bereich Service unter "Gebührenordnung 2026".

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